Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Entschuldung von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern mittels der sogennannten Frankreich-Insolvenz in den Departements Alsace-Lorraine, weiß ich worauf es ankommt. Nutzen Sie mein langjähriges Know-how!
Steuerschulden, offene Krankenkassenbeiträge, Lohnsteuerschulden, Darlehensverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme aus übernommenen Bürgschaften sind oft das Ende einer selbständigen Tätigkeit. Das deutsche Insolvenzrecht bietet nur ein langwieriges oder teures Reschuldbefreiungsverfahren. Nutzen Sie geltendes EU-Recht und finden Sie die für Sie attraktivste Möglichkeit, sich nach geltendem Recht innerhalb von 12 Monaten komplett zu entschulden.
Die Voraussetzung landesspezifische Insolvenzordnungen in Anspruch zu nehmen ist immer die Gleiche - es geht um den "Lebensmittelpunkt".
Das Internationale Insolvenzrecht wird für Insolvenzen innerhalb der EU durch die Verordnung Nr. 848/2015 (EuInsVO)
geregelt, nachdem die Verordnung (EG) 1346/2000 aufgehoben wurde. Nach Art. 4 EuInsVO ist das Insolvenzrecht des Staates anwendbar, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das
Insolvenzverfahren wiederum kann nach Art. 3 der EuInsVO in dem Staat eröffnet werden, in dem der Schuldner den „Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (COMI)“ hat. Dies hatte der BGH
bereits in seinem Beschluss IX ZB 51/00 am 18.9.2001, im Rahmen einer Frankreich-Insolvenz, festgestellt.
Selbst eine auf eine "erschlichene Zuständigkeit" gerichtete Klage wurde in einem Beschluss des BGH vom 10.09.2015 – IX ZR 304/13 – dahingehend erkannt, dass deutsche Gerichte den Entscheidungen englischer Insolvenzgerichte die Wirksamkeit in Deutschland nicht versagen können.
Damit bestätigt der BGH seine grundsätzliche Haltung, dass eine im EU-Ausland erteilte Restschuldbefreiung auch in Deutschland bedingungslos anzuerkennen ist, selbst wenn der zum Zeitpunkt der Antragstellung angegebene COMI (Lebensmittelpunkt) angezweifelt wird.
Grundsätzlich kann sich jede natürliche Person im EU-Ausland entschulden. Durch die Regelungen des "Lebensmittelpunktes" beschränkt sich diese Form der Entschuldung auf Personen, die nicht in Deutschland angestellt sind. Insofern entfallen regelmäßig sämtliche Fälle von Verbraucherinsolvenzen.
Welches EU-Ausland bietet mir die besten Voraussetzungen meine Restschuldbefreiung innerhalb kürzester Zeit umzusetzen? Welche Rahmenbedingungen finde ich dort vor? Wie hoch sind die Lebenshaltungs-kosten? Muss ich die Sprache können?
Muss ich eine Arbeit vorweisen? Kann ich nach Deutschland reisen?
Nach einer vom EUGH vorgeschriebenen "Schamfrist" von mindestens 6 Monaten kann der Betroffene einen Insolvenzantrag stellen. Grundsätzlich empfiehlt es sich eine Rechtsanwaltskanzlei zur Verfahrensbegleitung einzuschalten. Voraussetzung zur Verfahrenseröffnung ist die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Womit wir wieder beim Lebensmittelpunkt wären...